Hinweis

Um alle Fragen unmittelbar zu beantworten: wir wissen immer noch nicht, in welcher Liga unsere 1. Herren in der neuen Saison spielen wird!

Anknüpfend an den Inhalt unseres Artikels vom 11.07. ("NRW-Liga oder doch Oberliga?") hat der DTTB nun nach mehr als 3 1/2 Monaten die Auf-/Abstiegsregelung um eine geforderte Härtefallregelung ergänzt.

Diese ist allerdings wie erwartet ausgefallen, es ist nämlich die sog. Quotientenregelung und damit nur das absolute Minimum dessen, was insbesondere auch das Bundesgericht gefordert hatte.

Auf Grund dieser Regelung hat unsere 1. Herrenmannschaft (natürlich) keinen Anspruch auf einen Platz in der Oberliga NRW.

Dennoch haben wir einen Härtefallantrag gestellt, der aber nach den bisherigen Erfahrungen abgelehnt werden wird.

Die Härtefallregelung im Wortlaut:

Ein Verein kann für eine Mannschaft einen Härtefallantrag stellen. Sofern die Mannschaft in einer separat erstellten Tabelle aus dem Quotienten der zum Zeitpunkt des Abbruchs erzielten Pluspunkte (Tabellenpunkte), dividiert durch die Anzahl der ausgetragenen Mannschaftskämpfe, einen Tabellenplatz erreicht, der im Gegensatz zur Abschlusstabelle zum Aufstieg, zur Teilnahme an Relegationsspielen oder zum Klassenverbleib berechtigt, wird dem Antrag entsprochen.

Bei Gleichheit des Quotienten aus Pluspunkten und Anzahl der Mannschaftskämpfe wird zur Ermittlung der exakten Reihenfolge der Quotient aus gewonnenen und verlorenen Spielpunkten (und bei dessen Gleichheit der Quotient aus gewonnenen und verlorenen Sätzen und bei dessen Gleichheit der Quotient aus gewonnenen und verlorenen Bällen) herangezogen.

Diese Härtefallregelung gilt für alle Mannschaften der Bundesspielklassen. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung der Härtefallregelung, in diesem Fall der 3. August 2020, einen entsprechenden Härtefallantrag an den zuständigen Spielleiter zu stellen.

Zusätzliche Informationen