Hinweis

Info aus dem geschäftsführenden Vorstand:
Die Mitgliederversammlung (laut Satzung findet diese jeweils im 1. Halbjahr statt) fällt diesmal aus!

Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus zwingt uns leider zu diesem Schritt, die Rechtslage (hier: Coronaschutz-Verordnung) kommt ja sogar noch dazu.

Nach reiflichen Überlegungen, ob und ggf. wie die Mitgliederversammlung durchgeführt werden kann/soll, ist diese Entscheidung schweren Herzens zum Schutz unserer Mitglieder getroffen worden.

Foto: LSB NRW / Andrea Bowinkelmann (www.lsb.nrw.de)

Hier die rechtliche Bewertung des Landessportbundes:

Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO) sieht für das Abhalten von Versammlungen und Sitzungen folgende Regelungen vor: Zulässig sind u.a. Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von privatrechtlichen Vereinen (vgl. § 13 Abs. 3 Nr. 2 CoronaSchVO). Hierunter dürften Sitzungen des Vorstands oder anderer satzungsgemäßer Gremien vergleichbarer Größe fallen (z.B. Beirat, Ehrenrat). Ob die Ausnahme vom Versammlungsverbot auch für Mitgliederversammlungen gilt, ergibt sich nicht eindeutig aus der Verordnung und könnte zweifelhaft sein. Zwar handelt es sich bei der Mitgliederversammlung um ein rechtlich vorgesehenes Gremium des Vereins, allerdings sieht die CoronaSchVO in § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 vor, dass Versammlungen bis auf Weiteres untersagt bleiben. Eine Mitgliederversammlung dürfte eher eine Versammlung als eine Sitzung im Sinne des § 13 Abs. 3 Nr. 2 CoronaSchVO darstellen. Bei einer Mitgliederversammlung kommen in der Regel mehr Personen zusammen, als zum Beispiel bei einer Vorstandssitzung. Daher dürfte die Ausnahme vom Versammlungsverbot nicht für Mitgliederversammlungen gelten.

Auch bei der Durchführung von zulässigen Sitzungen sind Infektionsschutzmaßnahmen sicherzustellen wie zum Beispiel geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Meter zwischen den Personen. Selbst das erscheint uns zum jetzigen Zeitpunkt alleine mangels geeigneter Räumlichkeiten nicht durchführbar. 

Der Vorstand