Hier die aktuellen Regelungen: Die Brühler Sporthallen (Einfach- und Dreifachhallen) bleiben während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich für den Trainings- und Spielbetrieb geschlossen.

Ausnahmen gibt es für die Oster- und Herbstferien, denn dann kann auf Antrag reguläres Training stattfinden.

Jetzt kommt aber das "Aber", denn auf Grund der aktuellen Haushaltslage stehen der Stadt Brühl keine Mittel zur Verfügung, um die außerhalb der regulären Nutzungszeiten zusätzlich anfallenden Reiningungskosten zu übernehmen.

Die Kosten für die Reinigung der Sporthalle einschließlich der Umkleide- und Sanitärbereiche müssen daher von den jeweiligen Nutzern getragen werden. Dies gilt auch bei einer Teilnutzung der Halle bzw. Räumlichkeiten.

Für die Nutzung fällt eine Kostenbeteiligung in Höhe von 350,00 €/Nutzer an.

Eine Eigenreinigung durch die Vereine ist nicht möglich. Die erforderlichen Reinigungsleistungen werden ausschließlich durch die Stadt Brühl beauftragt. Dies ist unter anderem aufgrund geltender Hygienevorgaben erforderlich.

Dafür bietet die Stadt Brühl drei Sporthallen an (alle anderen Sporthallen bleiben geschlossen). Dort kann jedem Verein ein Trainingstag pro Woche in der Zeit von 16 bis 22 Uhr zur Verfügung gestellt werden.

Unser Vorstand hat diese kostenpflichtige Variante jedoch nicht angenommen.