Die folgenden Regelungen gelten für die Vorrunde!
Bezirksoberliga
Der Tabellenerste kann auf Antrag des Vereins in die Jungen 19 (1. oder 2. Bezirksliga) aufsteigen.
Die Tabellenplätze 9 und 10 steigen in die 1. Bezirksliga ab.
Macht der Tabellenerste von seinem Aufstiegsrecht in die Jungen 19 Gebrauch, steigt der Tabellenplatz 9 nicht ab.
1. Bezirksliga
Der Tabellenerste und der Tabellenzweite jeder Gruppe steigen in die Bezirksoberliga auf.
Der Tabellenletzte jeder Gruppe steigt in die 2. Bezirksliga ab.
Zur Rückrunde wird eine zweite Gruppe der 1. Bezirksliga gebildet. Die Sollstärke jeder Gruppe beträgt mindestens acht (8) Mannschaften. Wird die Sollstärke nicht erreicht, entscheidet der Bezirksjugendausschuss über die Vergabe der freien Plätze.
2. Bezirksliga
Der Tabellenerste und der Tabellenzweite jeder Gruppe steigen in die 1. Bezirksliga auf.


