Hinweis

Wann kann Sport im Verein wieder stattfinden? Das ist eine der Fragen, die immer häufiger und lauter gestellt werden. Einfach mal in die Turnhalle gehen und ein wenig Sport treiben - das wäre ja schön...

Eine eindeutige Antwort auf diese Frage gibt es heute leider noch nicht, ist aber offensichtlich für den 6. Mai angedacht...

Die Sportminister der Länder haben sich in einer Konferenz am 28. April wie folgt verständigt:

Die Sportministerkonferenz (SMK) dankt den Sportorganisationen in Bund und Ländern, den Verantwortlichen in Vereinen und Verbänden, den vielen Ehrenamtlichen und den Sportlerinnen und Sportlern für ihren verantwortungsvollen Umgang mit den Auswirkungen des Corona-Virus und die große Geduld für die damit verbundenen Belastungen.

Die SMK hält eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs, insbesondere von Sportvereinen, im Rahmen der schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens für dringend erforderlich. Die SMK betont, dass sie mit diesem Papier einen Rahmen aufzeigt, innerhalb dessen die Länder nach Maßgabe der jeweiligen Erkenntnisse der 1. Lockerungsstufe konkrete Schritte beschließen können. Dabei müssen die Ziele des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung unverändert im Mittelpunkt stehen.

Die SMK hält daher eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes wie folgt für angemessen:

Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote

  • an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden
  • sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter)
  • kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele
  • die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden
  • die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben
  • Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden
  • eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt
  • die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird
  • Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden
  • keine Zuschauer zugelassen werden.

Vor dem Hintergrund dieser Regeln/Leitplanken wird eine Differenzierung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen von der SMK sportfachlich nicht für sinnvoll erachtet.
Der DOSB setzt mit den von ihm weiter zu entwickelnden 10 Leitplanken einen sportfachlichen Rahmen zur Umsetzung des SMK-Beschlusses und die Grundlage für die von den Fachverbänden zu erarbeitenden sportartspezifischen Empfehlungen. Die Landessportbünde und Landesfachverbände sollen die Sportvereine auf dieser Grundlage dahingehend unterstützen, wie ein sportartspezifisches Training unter strenger Einhaltung des hier vorgegebenen Rahmens umgesetzt werden kann.

Unter der Voraussetzung der weiteren positiven Entwicklungen zur Eindämmung der Infektion empfiehlt die SMK diese Maßnahmen zur Umsetzung frühestens ab dem 4. Mai 2020.

Wettkampfbetrieb ist davon natürlich nicht erfasst. So hat übrigens der Westdeutsche Tischtennisverband jeglichen Wettkampfbetrieb bis einschließlich 30. Juni 2020 ausgesetzt.

In der gestrigen Runde der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Merkel sind (leider) noch keine Entscheidungen in dieser uns als Sportverein bzw. Sporttreibende umtreibenden Frage gefallen. Allerdings sagte die Kanzlerin, am 6. Mai werde es „sehr klare Entscheidungen“ für den Sport in der Corona-Krise geben. Dann werde es darum gehen, in welcher Art und Weise und unter welchen Bedingungen „bestimmte sportliche Betätigungen“ wieder möglich sein werden.

Aber in diesen Zeiten können wir sicherlich auch noch ein paar Tage (auf eine Entscheidung und/oder ein Datum) warten! Dies müssen übrigens auch Sportvereine und/oder Leistungserbringer im Rehabilitationssport, gilt also auch für uns bzw. unsere beiden Gruppen im Herz- und Lungensport.

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