Hinweis

Eine überaus erfreuliche, wenn auch überraschende Entscheidung:
Ab dem 11. Mai wird in NRW die wochenlang vermisste sportliche Betätigung auch in Sporthallen erlaubt sein! Dies aber natürlich stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften.

Was bedeutet das nun für uns?

Zunächst einmal das Wichtigste vorab:

Noch sind die Turnhallen für die Vereine nicht geöffnet! Natürlich hat die Stadt Brühl die Entscheidungshoheit über das "wann" und "wie". Auf Nachfrage hieß es, dass die Vereine in den kommenden Tagen informiert werden.

Dann erst können wir die vermutlich strengen Auflagen auf Machbarkeit für jede unserer Abteilungen prüfen.

Weitere Infos folgen!

Zusätzliche Informationen