Hinweis

Die Coronaschutzverordnung wurde zuletzt am 15. Juli angepasst. Diese ist momentan ja das Gesetzbuch für die Ausübung von Sport - also für Training und Wettkampf. Die Stadt Brühl könnte auch weitergehende Regelungen treffen.

Für die mit dem heutigen Montag beginnende Woche kann das aber noch unbeachtlich bleiben.

Hintergrund: vom 20. - 26. Juli bleibt die Turnhalle wegen der Grundreinigung geschlossen!

Ab dem 27. Juli kann also erst wieder trainiert werden - auf Grund der verschiedenen Anpassungen in der neuen CoronaSchVO hier die entsprechenden Schutzmaßnahmen bzw. Auflagen:

Während der Ausübung von Sport sind in geschlossenen Räumen maximal 30 Personen zulässig. Allerdings können auch mehr als 30 Personen in der Sporthalle sein, dann gilt aber die Abstandsregel von mindestens 1,5 m. Doppelspiel ist dann ebenfalls nicht erlaubt.

Das bedeutet für den Trainingsbetrieb:

  • In Warteschlangen vor der Sporthalle ist jeweils ein Mund-/Nasenschutz zu tragen; der Mindestabstand beträgt 1,5 m
  • In der Sporthalle ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten
  • Während der Sportausübung (von maximal 30 Personen) ist der Mindestabstand aufgehoben
  • Die Rückverfolgbarkeit der Teilnahme ist zu gewährleisten
  • In Dusch- und Waschräumen, Sanitäranlagen sowie den Umkleideräumen ist ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten
  • Jede/r Sportler/in nutzt eigene Trinkflaschen, Handtücher und Schläger, die nicht weitergegeben werden dürfen: Händeschütteln, abklatschen und Umarmungen sind untersagt
  • Bälle und Tischtennistische werden nach dem Training mit geeigneten Mitteln gereinigt
  • Die Sporthalle muss gut gelüftet werden
  • Tischtennisspieler/innen, die beispielsweise wegen zu geringer Tischanzahl auf einen Einsatz warten, müssen einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander und zu den aktiven Spieler(inne)n einhalten
  • Eine vorherige Anmeldung über unser Buchungssystem ist nicht mehr erforderlich!

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