Hinweis

Mit der neuen, seit gestern gültigen Corona-Schutzverordnung beschließt NRW Lockerungen für den Sport. Die neue Regelung beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen ein dreistufiges Öffnungsmodell.

a) Stufe 1: Inzidenz ≤ 35
b) Stufe 2: Inzidenz 50-35,1
c) Stufe 3: Inzidenz 100-50,1

In der Grafik ist die Verlaufskurve der sog. 7-Tage-Inzidenz aus den letzten sechs Wochen bei uns im Rhein-Erft-Kreis dargestellt. Die gezogenen Linien in Rot (bei 100), Gelb (bei 50) und Grün (bei 35) sollen den Bereich der jeweiligen Stufe deutlicher sichtbar machen.

Wir befinden uns danach aktuell den dritten Tag hintereinander im gelben Bereich (Inzidenz zwischen 50 und 35), also in der sog. Stufe 2. Aber: Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt erst, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.

Andersherum erfolgt die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe dann, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.

Auch die Inzidenzen für Deutschland (37,5) und Nordrhein-Westfalen (41,6) weisen ähnliche Verläufe und Zahlen auf.

Für uns Hallensportler ist die Stufe 1 erforderlich, die möglicherweise bald erreicht sein wird. Eine Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW in Form einer übersichtlichen Darstellung findet ihr hier.

Zusätzliche Informationen