Hinweis

Das Licht am Ende des Tunnels wird tatsächlich heller, wie der Verlauf der Inzidenzzahl im Rhein-Erft-Kreis aus den letzten zwei Monaten deutlich zeigt.

Mit 83,3 liegt der Rhein-Erft-Kreis nun den zweiten Tag in Folge unter der kritischen Marke von 100, die für den Bereich der Sportausübung schon einige Erleichterungen vorsieht.

Die neue CoronaSchVO sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.

Was bedeutet das denn nun für uns Hallensportler?

Zunächst einmal wenig, denn bei einer Inzidenzzahl >50 - 100 werden lediglich einige Lockerungen beim Sport unter freiem Himmel vorgenommen.

Erst bei einer Inzidenz <50 wird es auch Lockerungen für den Sport in geschlossenen Räumen geben.

Dies ergibt sich aus § 9 Absatz 6 der Corona-Schutzverordnung NRW - den entsprechenden Link findet ihr gleich hier.

Eine übersichtlichere Schautabelle findet ihr gleich hier.

Training in unserer Halle erscheint also endlich mal wieder in Reichweite!