Hinweis

Seit Ende letzter Woche gilt im Rhein-Erft-Kreis die sog. Stufe 2 (Wocheninzidenz <50). Und die Zahlen sinken weiter, heute liegt sie sogar bei 27!

Das bedeutet u.a., dass auch endlich wieder Hallensport möglich ist. Unter welchen Voraussetzungen - das regelt die Corona-Schutzverordnung im Detail.

In §14 steht u.a.:

In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 2 sind zusätzlich zulässig:
...
in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit die Ausübung von kontaktfreiem Sport unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand
...
die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen nach § 6 und des Mindestabstands.

Achtung: die Stadt Brühl hat am 07.06. per Mail mitgeteilt, dass die Räume zum Umkleiden und Duschen vorerst nicht genutzt werden dürfen!

Tischtennis (ohne Doppel) und auch Damengymnastik gilt als kontaktfreier Sport. Daher haben unsere Vereinsverantwortlichen natürlich entschieden, die Halle zu öffnen und Training anzubieten!

Das erste Training (Tischtennis) wird in der Vochemer Halle am Dienstag, 8. Juni, zu den regulären Zeiten stattfinden.

Wann die Damengymnastik wieder mit Training startet, ist noch offen.

Folgendes muss mindestens gewährleistet sein:

  • Negativtestnachweis maximal 48 Stunden alt (kein Selbsttest) oder Nachweis über genesen bzw. geimpft. Sollte dieser Nachweis nicht vorgelegt werden können, ist eine Trainingsteilnahme nicht möglich!
  • Einfache Rückverfolgbarkeit
    Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sichergestellt, wenn die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortliche Person alle anwesenden, das Angebot oder die Einrichtung nutzenden oder an den Zusammenkünften teilnehmenden Personen mit deren Wissen mit Name, Adresse und Telefonnummer oder Emailadresse sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts beziehungsweise Zeitpunkt von An- und Abreise digital oder schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt.