Hinweis

Der Rhein-Erft-Kreis ist mit dem heutigen Tag in die Inzidenzstufe 1 eingestuft worden!

Die Zuordnung von Inzidenzstufe 2 zu Stufe 1 konnte deshalb erfolgen, weil der Grenzwert von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Was genau bedeutet das denn nun für unseren Sport?

Zunächst einmal zur Klarstellung:

Die einzelnen Städte und Kreise haben immer die Entscheidungshoheit und können auch bei/trotz entsprechenden Inzidenzwerten Hallen noch geschlossen halten oder eigene Hygienerichtlinien erlassen. Daher sind auf jeden Fall die jeweiligen Regelungen, die von den Städten und Kreisen an die Sportvereine kommuniziert werden, zu beachten.

Bis auf weitere Informationen der Stadt Brühl gilt also nach wie vor (siehe auch Schlagzeile vom 06.06.):
Sport in geschlossenen Räumen ist mit Negativtestnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit gestattet.

Nun ist in der Inzidenzstufe 1 der Sport in geschlossenen Räumen laut Coronaschutzverordnung auch ohne Testung möglich, da auch die NRW-Landesinzidenz unter 35 liegt. Diese Lockerung wurde den Vereinen jedoch noch nicht mitgeteilt.

Es gelten also nach wie vor folgende grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand: generell gilt ein Mindestabstand von 1,5 m im öffentlichen Raum; dieser sollte ständig eingehalten werden.
  • Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung: diese ist in Sporthallen nicht mehr notwendig, wird aber außerhalb des aktiven Sporttreibens noch vom WTTV empfohlen.
  • Rückverfolgbarkeit: es gilt weiterhin die einfache Rückverfolgbarkeit. Vereinsmitglieder müssen also bei jedem Training ihren Namen sowie Beginn und Ende des Trainings in eine Liste eintragen; vereinsfremde (Gäste) müssen zusätzlich Adresse/Telefon/Mail angeben (die Listen aus Datenschutzgründen bitte nach jedem Training aus dem öffentlichen raum entfernen und 4 Wochen aufbewahren).
  • Nachweis eines negativen Schnelltests: Der Nachweis hängt vom Inzidenzwert des Landes NRW ab; ist dieser unter 35 so muss beim Training kein negativer Test mehr vorgelegt werden. Dies ist aktuell der Fall. Für Städte und Kreise mit Inzidenzstufe 1 (<35) entfällt also z.Zt. die Pflicht zum Nachweis eines max. 48 Stunden alten Schnelltests! Als getestet gelten auch genesene und vollständig geimpfte Personen (ebenfalls durch Nachweis!).
  • Duschen/Umkleiden: diese dürfen wieder geöffnet werden (ist bei uns aber noch untersagt).
  • Regelmäßiges Lüften: weiterhin gilt, dass die Sporthallen regelmäßig gelüftet werden (optimalerweise ständig; wenn dies baulich nicht möglich ist dann sollte ca. alle 30 Minuten eine Stoßlüftung vorgenommen werden).
  • Doppelspiel: Der Landessportbund NRW hat uns mitgeteilt, dass auch wieder Doppel gespielt werden darf; Tischtennis gilt aber weiterhin als kontaktlose Sportart.

Sobald uns von der Stadt Brühl neue Informationen erreichen, werden wir das umgehend auf sämtlichen Kanälen mitteilen.

Wir wünschen allen eine gesunde, unbeschwerte Zeit und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen aller Vereinsmitglieder!

Aber: Die Pandemie ist noch nicht vorbei.