Hinweis

Nehmt bitte folgende aktuellen Corona-Regeln für das Training zur Kenntnis:

Es sind keine Negativtestnachweise mehr erforderlich, dafür ist aber der geforderte Mindestabstand (1,5 m) einzuhalten. Darüber hinaus sind die Umkleideräume/Duschen nun auch wieder freigeben, aber auch hier gilt natürlich der Mindestabstand!

Grundsätzlich gilt ja, dass die einzelnen Städte und Kreise die Entscheidungshoheit haben und eigene Hygienerichtlinien erlassen können. Dies ist jedoch in unserem Fall mit der Stadt Brühl abgeklärt/abgesprochen.

Dabei gelten aber nach wie vor folgende grundsätzliche Regelungen:

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist in Sporthallen weiterhin notwendig, außer beim aktiven Ausüben des Sports.

Weiterhin gilt, dass die Sporthallen regelmäßig gelüftet werden (optimalerweise ständig; wenn dies baulich nicht möglich ist dann sollte ca. alle 30 Minuten eine Stoßlüftung vorgenommen werden).