Hinweis

Mehrfachspielberechtigungen im Tischtennis sind seit 2024 erlaubt, doch die von Vereinen gelebte Praxis hat zu heftig diskutierten Folgen geführt.

Daher hat sich auch der DTTB Bundesrat bereits mit diesen Auswirkungen (zuletzt am 28. März) beschäftigt, zwei Anträge in dieser Sache wurden jedoch abgelehnt.

Nun gibt es am 12./13. Dezember beim DTTB Bundestag die nächste Gelegenheit für eine bundeseinheitliche Anpassung der Wettspielordnung, falls ein entsprechender Antrag die erforderliche Mehrheit erhält. 

Der Landesverband Hessen hatte jüngst bereits für seinen Zuständigkeitsbereich reagiert, am vergangenen Wochenende hat auch der Westdeutsche Tischtennisverband bei seinem Verbandstag eine Gegenmaßnahme in Form einer Änderung der Wettspielordnung erfolgreich beantragt (89 Ja, 2 Nein, 2 Enthaltungen).

Hier zunächst die veröffentlichte Antragsbegründung:

Schon immer war es möglich, Spieler zu verpflichten, die nichts weiter zu tun haben, als einen Platz in der Meldung einzunehmen – mit den bekannten Vorteilen für alle unteren Mannschaften. Die Duldung einer aktiv ausgeübten Spielberechtigung im Ausland (fälschlicherweise oft „doppelte Spielberechtigung“ genannt) ist nicht die Ursache dieser Vorgehensweise, hat aber den Trend verstärkt. Einer greift zu, Nachahmer finden sich schnell. Mittlerweile haben diese Manipulationen ein Ausmaß angenommen, das nicht mehr hinnehmbar ist. (Es gibt sogar schon „Personalvermittlungen“, die diesbezüglich ihre Dienste anbieten.)

Man kann keine Meldung verhindern, die lediglich als „Platzhalter“ gedacht ist, weil Vorhersagen über Einsätze in der Zukunft unmöglich und folglich angreifbar sind. Deshalb richten wir unseren Blick auf das Ende einer Halbserie und prüfen, ob Spieler, die erstmalig in Deutschland gemeldet wurden, einen Reservevermerk bekommen. Das alles ist objektiv feststellbar.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass unter die im Antragstext genannten Bedingungen auch solche Spieler fallen, die sich im Erwachsenen- oder Seniorenalter befinden und (z. B. über den Hobby- oder den Gesundheitssport) erstmalig am Punktspielbetrieb teilnehmen. Da diese jedoch überwiegend in der untersten Mannschaft des Vereins gemeldet werden, zumindest jedoch in einer Bezirksklasse, ist die Gefahr einer Zahlungspflicht denkbar gering.

Das Datum des Inkrafttretens mit dem Hinweis auf die erstmalige Anwendung der Regelung stellt sicher, dass wir alle Vereine rechtzeitig vor den Personalplanungen für die Rückrunde der Spielzeit 2026/27 darüber informieren können, dass „Platzhalter“ künftig ins Geld gehen.

Hier der neu hinzugefügte Passus der Wettspielordnung H 1.3.1.1:

Für einen Spieler wird eine Gebühr erhoben, sofern nachfolgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Der Spieler wird erstmalig in Deutschland in einer Mannschaft der Altersklasse Erwachsene gemeldet.
  2. Der Spieler hatte niemals eine Spielberechtigung für den Nachwuchs-Mannschaftsspielbetrieb (SBNM) in Deutschland.
  3. Die betreffende Mannschaft verfügt ohne diesen Spieler (ggf. auch mehrere, für die die Bedingungen a) und b) zutreffen) nicht über die Sollstärke.
  4. Der Spieler erhält nach Abschluss der Halbserie den Reservevermerk.

Die Gebühr richtet sich nach der Spielklasse der betreffenden Mannschaft und beträgt pro Spieler (soweit er zur Sollstärke seiner Mannschaft beitragen musste)

  • für die Bezirksoberliga und die Bezirksligen: 250 €
  • für alle Spielklassen auf Verbandsebene: 500 €

Die Rechnungsstellung erfolgt verbandsseitig im Nachgang zur betreffenden Halbserie unmittelbar nach der Erteilung des Reservevermerks.

Diese und weitere interessante Änderungen werden in der nächsten Ausgabe unserer Vereinszeitung "TTC-Spiegel" aufbereitet.