Mit der Verschärfung der Corona-Schutzverordnung in NRW treten auch für den Tischtennissport mit Beginn am 28.12.2021 (Laufzeit bis mindestens 12.01.2022) einige Neuerungen in Kraft.
Davon ist zunächst einmal der Trainingsstart in der ersten Januarwoche betroffen, daher hier eine Übersicht:
Für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen gilt nun grundsätzlich die sogenannte 2G+-Regelung. Nach Studium der Corona-Schutzverordnung und den Veröffentlichungen des Landessportbundes sowie des WTTV heißt das:
- Sport in Innenräumen wird nur noch Personen gestattet, die immunisiert sind und zusätzlich einen aktuellen Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorweisen können. Als immunisiert gelten Personen, die vollständig geimpft sind (mindestens 2 Impfungen!) oder als genesen gelten.
- Schüler/-innen bis zum 16. Geburtstag gelten bis zum 09.01.2022 aufgrund der Schulferien als nicht getestet und müssen deshalb ebenfalls einen negativen Test vorweisen. Erst danach gelten sie automatisch wieder als getestet, ebenso wie Schüler/-innen im Alter von 16 und 17 Jahren.
- Diese Regelungen gelten auch für Besucher.
- Ebenfalls sind Personen ausgenommen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft werden können. Sie müssen aber einen gültigen Test nachweisen.
- Übungsleiter oder andere vergleichbare Personen müssen vollständig geimpft oder genesen sein bzw. über einen bescheinigten negativen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Corona-Antigen-Schnell-Test oder höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen (sog. "3G-Regel"). Wenn sie nicht immunisiert sind (d. h. vollständig geimpft oder genesen), müssen sie außerdem während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) tragen.
Was muss ich als Gastgeber einer Sportveranstaltung (Training, Wettkampf u.a.) beachten?
Wer am Trainings-/Spielbetrieb teilnehmen möchte, muss einen entsprechenden Nachweis vorlegen (Impfnachweis, Nachweis der vollständigen Genesung und einen aktuellen Test). Das ist inzwischen einfach möglich mit dem QR-Code auf den Smartphones, der über die kostenlose App des Robert-Koch-Instituts „CovPassCheck“ geprüft werden kann. Zur Feststellung der Identität kann auch „im Rahmen angemessener Stichproben ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier“ vorgenommen werden. Da die Gastgeber (Heimverein beim Training und Wettkampf) für die Einhaltung dieser Regeln zuständig sind, haben nur sie die Verpflichtung, eine Kontrolle der Gäste vorzunehmen, natürlich auch bei den eigenen Vereinsmitgliedern/Mannschaftsmitgliedern. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, so ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren. Gastgebende Vereine sollten hier eine zuständige Person benennen, die die Kontrollen durchführt.
Ob der Spielbetrieb, also die Rückrunde 2021/22 planmäßig über die Bühne gehen kann?
Die aktuelle Verordnung ist bis zum 12.01. gültig, die Rückrunde beginnt (offiziell) am 15.01.! Eine mögliche Konstellation ist aktuell, dass die Corona-Einschränkungen verlängert werden und damit der WTTV für diesen Fall die Rückrunde beispielsweise um einige Wochen nach hinten schieben wird. Aber wir wollen ja Sport treiben, ob Training oder Wettkampf ist letztlich zweitrangig...
Maskenpflicht, Abstand
In der Corona-Schutzverordnung gilt als Grundsatz: „§ 2 (1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sind die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen einzuhalten.“
In allen Innenräumen besteht eine Maskenpflicht. Auf das Tragen einer Maske kann nur verzichtet werden „während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist“, also nur beim Spielen am Tisch.