Hinweis


Der Rhein-Erft-Kreis ist mit dem heutigen Tag in die Inzidenzstufe 1 eingestuft worden!

Die Zuordnung von Inzidenzstufe 2 zu Stufe 1 konnte deshalb erfolgen, weil der Grenzwert von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Was genau bedeutet das denn nun für unseren Sport?

Zunächst einmal zur Klarstellung:

Die einzelnen Städte und Kreise haben immer die Entscheidungshoheit und können auch bei/trotz entsprechenden Inzidenzwerten Hallen noch geschlossen halten oder eigene Hygienerichtlinien erlassen. Daher sind auf jeden Fall die jeweiligen Regelungen, die von den Städten und Kreisen an die Sportvereine kommuniziert werden, zu beachten.

Bis auf weitere Informationen der Stadt Brühl gilt also nach wie vor (siehe auch Schlagzeile vom 06.06.):
Sport in geschlossenen Räumen ist mit Negativtestnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit gestattet.

Nun ist in der Inzidenzstufe 1 der Sport in geschlossenen Räumen laut Coronaschutzverordnung auch ohne Testung möglich, da auch die NRW-Landesinzidenz unter 35 liegt. Diese Lockerung wurde den Vereinen jedoch noch nicht mitgeteilt.

Es gelten also nach wie vor folgende grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand: generell gilt ein Mindestabstand von 1,5 m im öffentlichen Raum; dieser sollte ständig eingehalten werden.
  • Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung: diese ist in Sporthallen nicht mehr notwendig, wird aber außerhalb des aktiven Sporttreibens noch vom WTTV empfohlen.
  • Rückverfolgbarkeit: es gilt weiterhin die einfache Rückverfolgbarkeit. Vereinsmitglieder müssen also bei jedem Training ihren Namen sowie Beginn und Ende des Trainings in eine Liste eintragen; vereinsfremde (Gäste) müssen zusätzlich Adresse/Telefon/Mail angeben (die Listen aus Datenschutzgründen bitte nach jedem Training aus dem öffentlichen raum entfernen und 4 Wochen aufbewahren).
  • Nachweis eines negativen Schnelltests: Der Nachweis hängt vom Inzidenzwert des Landes NRW ab; ist dieser unter 35 so muss beim Training kein negativer Test mehr vorgelegt werden. Dies ist aktuell der Fall. Für Städte und Kreise mit Inzidenzstufe 1 (<35) entfällt also z.Zt. die Pflicht zum Nachweis eines max. 48 Stunden alten Schnelltests! Als getestet gelten auch genesene und vollständig geimpfte Personen (ebenfalls durch Nachweis!).
  • Duschen/Umkleiden: diese dürfen wieder geöffnet werden (ist bei uns aber noch untersagt).
  • Regelmäßiges Lüften: weiterhin gilt, dass die Sporthallen regelmäßig gelüftet werden (optimalerweise ständig; wenn dies baulich nicht möglich ist dann sollte ca. alle 30 Minuten eine Stoßlüftung vorgenommen werden).
  • Doppelspiel: Der Landessportbund NRW hat uns mitgeteilt, dass auch wieder Doppel gespielt werden darf; Tischtennis gilt aber weiterhin als kontaktlose Sportart.

Sobald uns von der Stadt Brühl neue Informationen erreichen, werden wir das umgehend auf sämtlichen Kanälen mitteilen.

Wir wünschen allen eine gesunde, unbeschwerte Zeit und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen aller Vereinsmitglieder!

Aber: Die Pandemie ist noch nicht vorbei.

"Es ist einfach nur schön" - dieser Satz war gestern Abend beim ersten Training seit beinahe acht Monaten mehrfach zu hören.

Noch war die Teilnehmerzahl recht überschaubar - zehn Jugendliche und im zweiten Trainingsblock dann noch einmal sechs Erwachsene. Dies war auf Grund zweier Umstände aber sicherlich zu erwarten.

Zum einen erreichte uns die endgültige Freigabe der Halle erst am Montag, zum anderen ist der zu erbringende Negativtest-Nachweis zunächst einmal eine Hürde. Geimpfte bzw. Genesene sind ja noch deutlich in der Unterzahl.

Aber auch in diesem Bereich deutet sich Entspannung/Lockerung an. Wenn für NRW die Inzidenzstufe 1 gilt, ist der Verzicht auf Negativtestnachweise bei der Sportausübung zulässig.

Nach wie vor ist aber Folgendes selbstverständlich: Jeder ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.

Wir sehen uns beim Training!

Seit Ende letzter Woche gilt im Rhein-Erft-Kreis die sog. Stufe 2 (Wocheninzidenz <50). Und die Zahlen sinken weiter, heute liegt sie sogar bei 27!

Das bedeutet u.a., dass auch endlich wieder Hallensport möglich ist. Unter welchen Voraussetzungen - das regelt die Corona-Schutzverordnung im Detail.

In §14 steht u.a.:

In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 2 sind zusätzlich zulässig:
...
in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit die Ausübung von kontaktfreiem Sport unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand
...
die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen nach § 6 und des Mindestabstands.

Achtung: die Stadt Brühl hat am 07.06. per Mail mitgeteilt, dass die Räume zum Umkleiden und Duschen vorerst nicht genutzt werden dürfen!

Tischtennis (ohne Doppel) und auch Damengymnastik gilt als kontaktfreier Sport. Daher haben unsere Vereinsverantwortlichen natürlich entschieden, die Halle zu öffnen und Training anzubieten!

Das erste Training (Tischtennis) wird in der Vochemer Halle am Dienstag, 8. Juni, zu den regulären Zeiten stattfinden.

Wann die Damengymnastik wieder mit Training startet, ist noch offen.

Folgendes muss mindestens gewährleistet sein:

  • Negativtestnachweis maximal 48 Stunden alt (kein Selbsttest) oder Nachweis über genesen bzw. geimpft. Sollte dieser Nachweis nicht vorgelegt werden können, ist eine Trainingsteilnahme nicht möglich!
  • Einfache Rückverfolgbarkeit
    Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sichergestellt, wenn die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortliche Person alle anwesenden, das Angebot oder die Einrichtung nutzenden oder an den Zusammenkünften teilnehmenden Personen mit deren Wissen mit Name, Adresse und Telefonnummer oder Emailadresse sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts beziehungsweise Zeitpunkt von An- und Abreise digital oder schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt.

Seit nun deutlich mehr als einem halben Jahr sind die Sporthallen geschlossen und es konnte kein Tischtennis gespielt werden.

Dennoch werden die Planung und Meldung für die Saison 2021/22 wie üblich durchgeführt. Immerhin kann man ja mittlerweile davon ausgehen, dass die Saison im September 2021 tatsächlich begonnen werden kann.

Insgesamt haben wir in dieser Phase zehn Mannschaften gemeldet, davon zum allerersten Mal gleich sieben (!) Herrenmannschaften.

Diese werden vermutlich in folgenden Spielklassen starten:

  • Oberliga
  • Verbandsliga
  • Bezirksliga
  • Bezirksklasse
  • 1. Kreisklasse
  • 3. Kreisklasse
  • 4. Kreisklasse

Und wer sich jetzt fragt, warum unsere 1. Herren nun in der Oberliga an den Start geht, dem sei Folgendes geantwortet: Das kann man in der hier gebotenen Kürze gar nicht wirklich erklären. Tatsache ist aber, dass die Zuordnung zur Oberliga (rückwirkend für die Spielzeit 2020/21) am 12.05.2021 per Beschluss des DTTB-Präsidiums erfolgte.

Daneben wurden weitere drei Jugendmannschaften gemeldet. Hier haben die Verantwortlichen lediglich auf das Recht, in der höchsten Spielklasse (NRW-Liga) antreten zu dürfen, verzichtet.

Nun müssen im nächsten Schritt noch die Mannschaftsaufstellungen (Zeitfenster in click-TT: 07. - 21.06.) sowie die Terminmeldung (Heimspieltermine) erfolgen.

Der Showdown in der Tischtennis-Bundesliga (TTBL) steigt am 6. Juni: Im Liebherr TTBL-Finale fordert Borussia Düsseldorf den 1.FC Saarbrücken heraus.

Live zu sehen gibt es dieses Finale u.a. im Stream von ARD und ZDF, da das Finale ein Teil des Multisportevents "Die Finals 2021 Berlin/Rhein-Ruhr" ist.

Borussia Düsseldorf hat das Triple im Visier. Nach den Triumphen in Champions League und Deutschem Tischtennis-Pokal wollen Timo Boll und Co. nun auch in der TTBL den Titel erringen. Die Hürde am 6. Juni ist allerdings denkbar hoch - es geht schließlich gegen den Titelverteidiger 1.FC Saarbrücken um Patrick Franziska. Bereits im Champions-League-Finale waren die beiden Teams aufeinandergetroffen.

Da das Liebherr TTBL-Finale ein Teil des Multisportevents „Die Finals 2021 Berlin|Rhein Ruhr“ ist, findet der Showdown in der TTBL in diesem Jahr erstmals in der Helmut-Körnig-Halle in Dortmund statt. Zuschauer in der Halle sind aufgrund der Maßnahmen zur Einschränkung der Coronavirus-Pandemie nicht zugelassen.

Dafür gibt es aber die Möglichkeit, das Endspiel von zu Hause aus zu verfolgen: Das komplette Finale wird online im Live-Stream auf sportschau.de und auf zdfsport.de übertragen. Möglich macht dies eine Sublizenz von Rechteinhaber DOSB New Media, dem Betreiber von Sportdeutschland.TV. Weitere zehn Live-Minuten des Liebherr TTBL-Finals zeigt die ARD um 11.15 Uhr im TV-Hauptprogramm, zudem ist eine 20-minütige Zusammenfassung am Sonntagmittag um 14.40 Uhr geplant. Insgesamt zeigen ARD und ZDF mehr als 25 Stunden live von den Finals 2021.