Hinweis

Spielt unsere 1. Herren in der kommenden Saison doch in der Oberliga?

Nach Saisonabbruch am 13. März belegte die Mannschaft den neunten Tabellenplatz. Auf Grund der vom DTTB am 1. April veröffentlichten Auf- und Abstiegsreglung war sie aus der Oberliga abgestiegen. Damit konnten wir uns jedoch nicht anfreunden.

Eine Härtefallregelung, wie sie viele Landesverbände einführten, gab es nämlich nicht. Und gerade die wäre unserer Ansicht nach aber zwingend erforderlich gewesen!

Deswegen hatten wir uns dazu entschlossen, die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Das Sportgericht des DTTB hat unseren Einspruch zunächst zurückgewiesen, doch die Begründung war alles Andere als nachvollziehbar und schlüssig. Daher legten wir in der Folge Berufung vor dem Bundesgericht ein.

Nun wurde uns das Urteil zugestellt. Danach wurde der DTTB verpflichtet, die Entscheidung vom 1. April zur Wertung der abgebrochenen Spielzeit um eine allgemeine, angemessene Regelung für Härtefälle zu ergänzen und über unseren Antrag, unsere 1. Herrenmannschaft im Rahmen einer Härtefallregelung in der Oberliga zu belassen, ermessensfehlerfrei zu entscheiden.

Mit diesem Urteil sind wir sehr zufrieden, da es letztlich unsere Argumentation und Rechtsauffassung bestätigte. Allerdings ist die Frage "Oberliga oder NRW-Liga" damit nach wie vor nicht geklärt. Immerhin sind ja auch Härtefallregelungen denkbar, die die Tabellenkonstellation in unserem Fall nicht erfasst.