Hinweis


Die städtischen Sporthallen können Anfang Juni wieder für die Nutzung von Sportvereinen freigegeben werden. Dies wird natürlich nur unter Beachtung strenger Auflagen geschehen.

Hier sind wir zur Zeit im Gespräch, um einerseits die Auflagen zu definieren und andererseits diese auch gewährleisten zu können.

Wir bleiben am Ball und informieren euch so aktuell wie möglich.

Eine erste Vorstellung darüber, wie das Wiedereinstiegskonzept für den Tischtennissport aussehen könnte, könnt ihr hier nachlesen.

 

Am 10. Mai hatten wir zum Thema Hallenöffnung u.a. Folgendes veröffentlicht:

"Noch sind die Turnhallen für die Vereine nicht geöffnet! Die Stadt hat natürlich die Entscheidungshoheit über das "wann" und "wie". Auf Nachfrage hieß es, dass die Vereine in den kommenden Tagen informiert werden."

Daraufhin brach natürlich ein Stück Vorfreude aus, einigen konnte es gar nicht schnell genug gehen. Eine ganze Woche verging, nichts passierte. Dann noch die Meldungen aus anderen Vereinen, dort dürfe man bereits trainieren.

Hier nun der aktuelle Stand:

  1. Am Donnerstagabend erklärte Bürgermeister Dieter Freytag in einem Facebook Live-Chat u.a. sogar auf unsere an ihn gestellte Frage sinngemäß Folgendes:
    Ein Thema sei noch nicht ganz geklärt - nämlich das der Turnhallen. Seit einer Woche sind die Sportplätze wieder geöffnet, insbesondere auch für die Vereine. Auch Vereine mit eigenen Anlagen und Hallen können wieder wieder Sport anbieten - was wir noch nicht geöffnet haben, sind die Schulturnhallen. Das betrifft den Schul- und Vereinsbetrieb! Hier ist im Land NRW auch noch der Punkt ungeklärt, wie es denn nun gehandhabt werden soll. Der reine Text der Verordnung lässt es zu, dass die Turnhallen geöffnet werden. Es sind aber Vorbehalte geäußert worden und man hat sich mit den kommunalen Spitzenverbänden geeinigt und dem zuständigen Ministerium in Düsseldorf darauf geeinigt, dass wir noch bis zum Ende des Monats warten. Aus meiner Sicht ist davon auszugehen, dass die Turnhallen ab 25. Mai für den Vereinssport wieder in Betrieb genommen werden können.
    Er weist aber auch daraufhin, dass dies noch nicht bestätigt sei! Gleichzeitig würden die Sporthallen vorbereitet sowie für Grundreinigung und Desinfektion vorgesorgt werden.

  2. Auf Nachfrage am Freitag konnte Folgendes in Erfahrung gebracht werden:
    Eigentlich will/wollte die Stadt Brühl die Hallen öffnen. Doch im Hinblick auf deren Nutzung durch Vereine erfolgte seitens des Städte- und Gemeindebundes die Empfehlung, eine Öffnung der Sporthallen bis zum Monatsende abzuwarten, da für diesen Zeitpunkt weitere Lockerungen im Sportbereich angekündigt wurden. Hintergrund: die pandemiebezogenen Hygienepläne der Schulen berücksichtigen zum aktuellen Zeitpunkt den Vereinssport nicht hinreichend.

Wir bleiben am Ball...

 

Unser Freund und Sportkamerad Klaus Weißbach ist am Dienstag im Alter von 55 Jahren verstorben.

Sein plötzlicher Tod macht uns alle fassungslos.

Klaus war gemeinsam mit Thomas Roßkopf die Seele unseres Tischtennis-Shops, nicht zuletzt wegen ihm war dieser Shop auch der Ausrüster unseres absoluten Vertrauens. Er hat diesen Job gelebt und uns in dieser Rolle unzählige Male großartig unterstützt.

Darüber hinaus war er einfach ein liebenswerter und hilfsbereiter Freund. Wir vermissen ihn! 

Unsere aufrichtige Teilnahme gilt seiner Frau Steffi sowie seinen Angehörigen.

 

 

Info aus dem geschäftsführenden Vorstand:
Die Mitgliederversammlung (laut Satzung findet diese jeweils im 1. Halbjahr statt) fällt diesmal aus!

Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus zwingt uns leider zu diesem Schritt, die Rechtslage (hier: Coronaschutz-Verordnung) kommt ja sogar noch dazu.

Nach reiflichen Überlegungen, ob und ggf. wie die Mitgliederversammlung durchgeführt werden kann/soll, ist diese Entscheidung schweren Herzens zum Schutz unserer Mitglieder getroffen worden.

Foto: LSB NRW / Andrea Bowinkelmann (www.lsb.nrw.de)

Hier die rechtliche Bewertung des Landessportbundes:

Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO) sieht für das Abhalten von Versammlungen und Sitzungen folgende Regelungen vor: Zulässig sind u.a. Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von privatrechtlichen Vereinen (vgl. § 13 Abs. 3 Nr. 2 CoronaSchVO). Hierunter dürften Sitzungen des Vorstands oder anderer satzungsgemäßer Gremien vergleichbarer Größe fallen (z.B. Beirat, Ehrenrat). Ob die Ausnahme vom Versammlungsverbot auch für Mitgliederversammlungen gilt, ergibt sich nicht eindeutig aus der Verordnung und könnte zweifelhaft sein. Zwar handelt es sich bei der Mitgliederversammlung um ein rechtlich vorgesehenes Gremium des Vereins, allerdings sieht die CoronaSchVO in § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 vor, dass Versammlungen bis auf Weiteres untersagt bleiben. Eine Mitgliederversammlung dürfte eher eine Versammlung als eine Sitzung im Sinne des § 13 Abs. 3 Nr. 2 CoronaSchVO darstellen. Bei einer Mitgliederversammlung kommen in der Regel mehr Personen zusammen, als zum Beispiel bei einer Vorstandssitzung. Daher dürfte die Ausnahme vom Versammlungsverbot nicht für Mitgliederversammlungen gelten.

Auch bei der Durchführung von zulässigen Sitzungen sind Infektionsschutzmaßnahmen sicherzustellen wie zum Beispiel geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Meter zwischen den Personen. Selbst das erscheint uns zum jetzigen Zeitpunkt alleine mangels geeigneter Räumlichkeiten nicht durchführbar. 

Der Vorstand

Eine überaus erfreuliche, wenn auch überraschende Entscheidung:
Ab dem 11. Mai wird in NRW die wochenlang vermisste sportliche Betätigung auch in Sporthallen erlaubt sein! Dies aber natürlich stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften.

Was bedeutet das nun für uns?

Zunächst einmal das Wichtigste vorab:

Noch sind die Turnhallen für die Vereine nicht geöffnet! Natürlich hat die Stadt Brühl die Entscheidungshoheit über das "wann" und "wie". Auf Nachfrage hieß es, dass die Vereine in den kommenden Tagen informiert werden.

Dann erst können wir die vermutlich strengen Auflagen auf Machbarkeit für jede unserer Abteilungen prüfen.

Weitere Infos folgen!