Für die NRW-Liga gilt folgende Auf- und Abstiegsregelung:
- Platz 1: Aufstieg in die Oberliga NRW
- Platz 2: Recht zur Teilnahme an der Aufstiegsrelegation mit dem Tabellenachten der Oberliga NRW
- Plätze 10 bis 12: Abstieg in die Verbandsliga
Zur Ermittlung von Anwartschaften auf freie Plätze in der NRW-Liga spielen die Tabellenzehnten der NRW-Liga und die Tabellenzweiten der Verbandsliga in zwei Gruppen:
- Gruppe 1: NRWL1 (Ausrichter), VL1, VL3
- Gruppe 2: NRWL2 (Ausrichter), VL2, VL4
Die Gruppenersten ermitteln in einem weiteren Spiel die Anwartschaften Nr. 1 und 2, die Gruppenzweiten die Anwartschaften Nr. 3 und 4 und die Gruppendritten die Anwartschaften Nr. 5 und 6.