Hinweis


Die für heute angekündigte Beschlussfassung des WTTV bezüglich des Abbruchs oder der Fortführung der Saison wurde wieder einmal überpünktlich veröffentlicht und überrascht wohl nicht wirklich.

Es wurde einstimmig beschlossen, dass der Spielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen des WTTV bis zum 20.02.2022 unterbrochen bleibt.

Hier die komplette Beschlussfassung:

Der Vorstand für Sport des WTTV hat per Umlaufverfahren einstimmig beschlossen, dass unter Anwendung der Vorschriften des Abschnitts M der WO ab sofort gilt:

  1. Der Spielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen des WTTV (einschließlich seiner Bezirke und Kreise) bleibt bis zum 20.02.2022 unterbrochen.
    Ausnahme: Ein Mannschaftskampf darf stattfinden, wenn beide Mannschaften sich einvernehmlich über die Austragung verständigen. Hierbei sind selbstverständlich die jeweils aktuellen behördlichen Vorschriften zu beachten. (Für die Vereinbarung zur Austragung eines Mann-schaftskampfes kann das Verlegungsmodul in click-TT verwendet werden: Eine Mannschaft beantragt eine um eine Minute geänderte Anfangszeit, die andere bestätigt diese „Verlegung“. Danach gelten die üblichen Regelungen zu Terminvereinbarungen und Spielverlegungen.)
  2. Alle Vereine im WTTV werden gebeten, Punktspiele, die nicht wie geplant bis zum 20.2.2022 stattfinden, einvernehmlich nachzuverlegen. Der Zeitrahmen hierfür wird bis zum 08.05.2022 verlängert, für vereinsinterne Spiele jedoch nur bis zum 13.03.2022. (Dies führt ggf. zu einer Verlegung der Entscheidungsspiele, vorbehaltlich weiterer Beschlüsse des Vorstands für Sport.)
  3. Alle Spielleiter im WTTV, in den Bezirken und Kreisen werden angewiesen, am 21.02.2022 Punktspiele, die noch nicht gemäß Punkt 2 verlegt wurden, unter Beachtung der dort genannten Fristen nach eigenem Ermessen neu anzusetzen.
  4. Die Entscheidung darüber, ob
    a) die Spielzeit nach der Unterbrechung fortgesetzt wird, oder
    b) die Hauptrunde auf eine einfache Runde (die bereits abgeschlossene Vorrunde) verkürzt wird,
    ist Gegenstand der nächsten Beschlussfassung, welche etwa Mitte Februar zu erwarten ist. Eine weitere Unterbrechung wird es nicht geben.
  5. Die Unterbrechung des Spielbetriebes bis zum 20.02.2022 gilt auch für Turniere (Ranglistenspiele, offene Turniere) und Pokalwettbewerbe.
    Ausnahme: Turniere im Rahmen des andro WTTV-Cups dürfen stattfinden. (Begründung: siehe Beschluss des Vorstands für Sport vom 31.12.2021)

Die Beschlussfassung erfolgte im Rahmen der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Vorstands für Sport (hier besonders: Punkt IV Abs. 3 und 4), wurde dem Präsidium des WTTV zur Kenntnisnahme übermittelt und genügt insoweit auch den Bestimmungen des § 54 der Satzung des WTTV.

gez. Lars Czichun
Vizepräsident Sport
Westdeutscher Tischtennis-Verband e.V.

Am Mittwoch traf sich der Vorstand per Videokonferenz zwecks Austausch und Festlegung neuer Ziele bzw. Modifizierung bereits gesteckter Ziele.

Vorab die Info, dass unsere von der Mitgliederversammlung beschlossene Änderung der Vereinssatzung mittlerweile im Vereinsregister eingetragen ist. Die neue Satzung ist auf der Homepage natürlich bereits online.
Diese findet ihr findet gleich hier.

Darüber hinaus moderierte unser Vorsitzender Andreas Kockisch u.a. durch folgende wichtige Themen:

75 Jahre TTC im Jahr 2022

Grundsätzlich steht der "Fahrplan" mit den geplanten Veranstaltungen natürlich schon lange, doch die Pandemie mit den immer wieder geänderten Coronaregeln wirft Planungen entweder über den Haufen oder macht konkrete Planungen extrem schwer. Per Newsletter wurden unsere Mitglieder kurz vor Weihnachten über den (damals) aktuellen Planungsstand informiert. Demnächst wird auch auf der Homepage informiert.

Handlungsfelder Mitgliederbindung und -gewinnung

Diese wichtigen Themen sind stets präsent und waren dies auch u.a. schon mit Beginn der Pandemie vor etwa zwei Jahren. Doch auch hier konnte bedingt durch Corona kaum etwas angepackt bzw. umgesetzt werden - die Pläne liegen in der Schublade und müssen zum richtigen Zeitpunkt herausgeholt werden.

Unsere 1. Herren hatte im Heimspiel gegen den Oberliga-Tabellendritten TTC Waldniel keine echte Chance.

Bei der 1:9 Niederlage konnte nur Kazeem Nasiru ein Einzel gewinnen, während er im zweiten Einzel sowie im Doppel mit Daniel Porten jeweils knapp in fünf Sätzen unterlag. Bereits das Hinspiel in Waldniel wurde mit 2:8 verloren.

Der kurzfristige "Corona-Ausfall" von Emanuel Martins Ferreira war auf Grund des Spielverlaufs so sicherlich zu verschmerzen.

Immerhin kam Patrick Engl deswegen zu seinem Oberligadebüt.

Da auch die Konkurrenz im Abstiegskampf keine Pluspunkte sammeln konnte, hat sich die Tabellensituation jedenfalls nicht verschlechtert.

Im "Amateurbereich" wurde der Spielbetrieb durch den WTTV bis Ende Januar ausgesetzt, allerdings können die angesetzten Spiele durchaus ausgetragen werden - falls sich die jeweiligen Mannschaften darauf verständigen.

Diese Regelung gilt dagegen nicht für unsere 1. Herren in der Oberliga, denn hier muss gespielt werden!

Ob man diese Regelung nachvollziehen kann oder sie nun bedauern oder befürworten soll bzw. ob die Spieler unserer 1. Herren als Amateure oder "Nicht-Amateure" gelten, bleibt selbstverständlich dem jeweiligen Betrachter überlassen.

Da die Oberliga als Bundesspielklasse zum Deutschen Tischtennisbund "gehört", greifen hier eben andere Regelungen.

So empfängt unsere 1. Herren am Sonntag um 11 Uhr zum Rückrundenauftakt den Tabellendritten TTC Waldniel.

Natürlich liegt die Favoritenrolle eindeutig bei den Gästen vom linken Niederrhein, zumal unsere Mannschaft vermutlich nicht in Bestbesetzung antreten kann (Corona!!!).

Und genauso natürlich freut sich unsere 1. Herren riesig über jeden Fan/Zuschauer bei diesem Heimspiel. Hierzu sei angemerkt, dass für den Besuch als Zuschauer die 2G-Regel gilt.

Eine neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft, die trotz der aktuell sehr hohen Inzidenzlage eine deutliche Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende bedeutet.

Zwar gilt nach wie vor grundsätzlich 2G+ für Hallensport, doch besteht keine Testnotwendigkeit mehr für geboosterte Personen!

Zur neuen Corona-Schutzverordnung (gültig ab 13.01.2022) kommt ihr gleich hier.

An dieser Stelle folgt eine auf Sport reduzierte kurze und hoffentlich übersichtliche Zusammenfassung:

  • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
  • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
  • Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
  • Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
  • Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich

Eine Übersicht als Schaubild findet ihr hier.

Im Einzelnen:

1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche

  • Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
  • Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
  • Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.
    Hinweis: 16. und 17. Jährige gelten noch bis einschließlich zum 16.01. aufgrund der Schultestungen als immunisiert. Erst ab Montag (17.01.) gelten für sie die in der Tabelle erläuterten Regelungen.

2. Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Dies ist eine Verschärfung der bisherigen seit November geltenden Regelung, die aus unserer Sicht aber verhältnismäßig ist. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

3. Sport drinnen: 2G+

Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:

  • Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.
    Hinweis: Neben der Boosterimpfung wird ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war.
  • Sportvereine können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die für das nachfolgende Sportangebot gültig sind. Siehe hierzu „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur Corona-Schutzverordnung NRW“.

Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+.

Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten ist auf und in allen Sportstätten, auch in öffentlichen Hallenbädern, §4 (4) der Corona-Schutzverordnung anwendbar, das heißt, für sie gilt 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

4. Zuschauer

  • Das Zuschauerverbot für überregionale Sportveranstaltungen entfällt.
  • Oberhalb einer absoluten Zahl von 250 Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber höchstens 750 Personen zugelassen.
  • Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler und Zuschauer. Personal (Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter, Ordner, Sicherheitskräfte etc.) wird nicht mitgezählt. Profisportler gelten als Beschäftigte und werden ebenfalls nicht mitgezählt.
  • Soweit für alle zulässigen Personen Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze nicht besetzt werden.
  • Für alle Zuschauer gilt drinnen und draußen 2G.
  • Sanitäranlagen sind mit den oben genannten Zugangsvoraussetzungen nutzbar (also: bei Nebenräumen von offenen Sportanlagen mit 2G, drinnen mit 2G+ für Sportler und 2G für Zuschauer).

Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig und achten Sie konsequent auf die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften)!

© LSB NRW (Foto und Text)