Hinweis


Am Samstag, den 11. Dezember, fand der sportliche Jahresabschluss in Form eines Brettchenturniers statt.

Nachdem diese Veranstaltung auf Grund von Corona-Einschränkungen im letzten Jahr (2020) ausfallen musste, freuten sich nun alle besonders darauf, dass man sich noch einmal gemeinsam in der Halle treffen konnte.

15 Teilnehmer aus allen Mannschaften spielten den Sieger aus. In Gruppe A konnten sich zunächst Nils Röttgen und Janosch Arendt fürs Halbfinale qualifizieren. In Gruppe B bewiesen Daniel Porten und Patrick Engl ihre Fähigkeiten mit dem Brettchen.

Im Halbfinale setzen sich dann die beiden Favoriten Nils und Daniel durch. In einem spannenden Spiel um Platz 3 gewann zunächst Patrick Engl mit 2:1 und 11:10 Punkten. Im Finale setzte sich letztendlich Daniel gegen Nils durch und krönte sich nach dem Vereinsmeistertitel 2019 erneut zum Sieger des Jahresabschlussturniers.

In der Doppelkonkurrenz traten noch sechs Paarungen an. Hier konnten Marvin Hünnebeck und Andreas Kockisch alle Partien gewinnen und sich den ersten Platz vor Lutz Körner und Daniel Porten sichern.

Neben den spannenden Spielen gab es auch Zeit, sich mit allen über private oder sportliche Themen auszutauschen und gemeinsam ein Kaltgetränk zu trinken. Alles in Allem war es ein schönes Event, dass die Teilnehmer sicherlich noch enger zusammengeschweißt hat.

Nach der am 30. Dezember hier veröffentlichten Neuregelung in Bezug auf Sport in Innenräumen hat nun der WTTV auf die Politik reagiert.

Der Vorstand für Sport hat beschlossen: Der Spielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen des WTTV (einschließlich seiner Bezirke und Kreise) wird bis zum 31.01.2022 unterbrochen.

Dabei ist natürlich einiges zu beachten!

Zunächst einmal die Ausnahme für unsere 1. Herren, denn für die Oberliga als sog. Bundesspielklasse gelten die Regelungen des DTTB! Das bedeutet, dass unsere 1. Herren die Spiele wie geplant austragen muss - unter den Voraussetzungen von 2G-Plus.

Für alle anderen Mannschaften gilt der Beschluss des WTTV - diesen könnt ihr hier nachlesen. Hier sind also zunächst einmal die Mannschaften/Mannschaftsführer gefordert, denn letztlich darf ja gespielt werden...

Und da ab morgen wieder Training möglich ist, hier noch einmal zur Erinnerung die gültige Regelung:

  • Sport in Innenräumen wird nur noch Personen gestattet, die immunisiert sind und zusätzlich einen aktuellen Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorweisen können. Als immunisiert gelten Personen, die vollständig geimpft sind (mindestens 2 Impfungen!) oder als genesen gelten.
  • Schüler/-innen bis zum 16. Geburtstag gelten bis zum 09.01.2022 aufgrund der Schulferien als nicht getestet und müssen deshalb ebenfalls einen negativen Test vorweisen. Erst danach gelten sie automatisch wieder als getestet, ebenso wie Schüler/-innen im Alter von 16 und 17 Jahren.
  • Diese Regelungen gelten auch für Besucher.
  • Ebenfalls sind Personen ausgenommen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft werden können. Sie müssen aber einen gültigen Test nachweisen.
  • Übungsleiter oder andere vergleichbare Personen müssen vollständig geimpft oder genesen sein bzw. über einen bescheinigten negativen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Corona-Antigen-Schnell-Test oder höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen (sog. "3G-Regel"). Wenn sie nicht immunisiert sind (d. h. vollständig geimpft oder genesen), müssen sie außerdem während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) tragen.

Was muss ich als Gastgeber einer Sportveranstaltung (Training, Wettkampf u.a.) beachten?
Wer am Trainings-/Spielbetrieb teilnehmen möchte, muss einen entsprechenden Nachweis vorlegen (Impfnachweis, Nachweis der vollständigen Genesung und einen aktuellen Test). Das ist inzwischen einfach möglich mit dem QR-Code auf den Smartphones, der über die kostenlose App des Robert-Koch-Instituts „CovPassCheck“  geprüft werden kann. Zur Feststellung der Identität kann auch  „im Rahmen angemessener Stichproben ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier“ vorgenommen werden. Da die Gastgeber (Heimverein beim Training und Wettkampf) für die Einhaltung dieser Regeln zuständig sind, haben nur sie die Verpflichtung, eine Kontrolle der Gäste vorzunehmen, natürlich auch bei den eigenen Vereinsmitgliedern/Mannschaftsmitgliedern. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, so ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren. Gastgebende Vereine sollten hier eine zuständige Person benennen, die die Kontrollen durchführt.

Maskenpflicht, Abstand
In der Corona-Schutzverordnung gilt als Grundsatz: „§ 2 (1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sind die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen einzuhalten.“
In allen Innenräumen besteht eine Maskenpflicht. Auf das Tragen einer Maske kann nur verzichtet werden „während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist“, also nur beim Spielen am Tisch.

(es gilt 2G-Plus für alle, auch für Schüler innerhalb der Weihnachtsferien)

Vor etwa einem Jahr konnten wir uns kaum vorstellen, dass auch das Jahr 2021 durch die Pandemie derart geprägt sein würde. Und doch war es wieder ein außergewöhnliches Jahr, haben und mussten wir doch einige Einschränkungen in unserem täglichen Leben aushalten.

Auch unser Vereinsleben war in diesem Jahr wieder davon betroffen. Das ist natürlich sehr bedauerlich, denn diese Begegnungen und das gemeinsame Erleben fehlen uns allen.

Für das neue Jahr verbindet uns alle die Hoffnung, dass sich die Situation rund um die Pandemie deutlich verbessern wird und wir uns dann wieder problemlos in den Turnhallen, Gaststätten und bei vereinsinternen Veranstaltungen treffen können.

Darauf freuen wir uns bereits heute sehr!

In diesem Sinne wünscht der TTC Vochem seinen Mitgliedern sowie allen Besuchern und Lesern dieser Seite

ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022!

Der Vorstand

Mit der Verschärfung der Corona-Schutzverordnung in NRW treten auch für den Tischtennissport mit Beginn am 28.12.2021 (Laufzeit bis mindestens 12.01.2022) einige Neuerungen in Kraft.

Davon ist zunächst einmal der Trainingsstart in der ersten Januarwoche betroffen, daher hier eine Übersicht:

Für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen gilt nun grundsätzlich die sogenannte 2G+-Regelung. Nach Studium der Corona-Schutzverordnung und den Veröffentlichungen des Landessportbundes sowie des WTTV heißt das:

  • Sport in Innenräumen wird nur noch Personen gestattet, die immunisiert sind und zusätzlich einen aktuellen Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorweisen können. Als immunisiert gelten Personen, die vollständig geimpft sind (mindestens 2 Impfungen!) oder als genesen gelten.
  • Schüler/-innen bis zum 16. Geburtstag gelten bis zum 09.01.2022 aufgrund der Schulferien als nicht getestet und müssen deshalb ebenfalls einen negativen Test vorweisen. Erst danach gelten sie automatisch wieder als getestet, ebenso wie Schüler/-innen im Alter von 16 und 17 Jahren.
  • Diese Regelungen gelten auch für Besucher.
  • Ebenfalls sind Personen ausgenommen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft werden können. Sie müssen aber einen gültigen Test nachweisen.
  • Übungsleiter oder andere vergleichbare Personen müssen vollständig geimpft oder genesen sein bzw. über einen bescheinigten negativen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Corona-Antigen-Schnell-Test oder höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen (sog. "3G-Regel"). Wenn sie nicht immunisiert sind (d. h. vollständig geimpft oder genesen), müssen sie außerdem während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) tragen.

Was muss ich als Gastgeber einer Sportveranstaltung (Training, Wettkampf u.a.) beachten?
Wer am Trainings-/Spielbetrieb teilnehmen möchte, muss einen entsprechenden Nachweis vorlegen (Impfnachweis, Nachweis der vollständigen Genesung und einen aktuellen Test). Das ist inzwischen einfach möglich mit dem QR-Code auf den Smartphones, der über die kostenlose App des Robert-Koch-Instituts „CovPassCheck“  geprüft werden kann. Zur Feststellung der Identität kann auch  „im Rahmen angemessener Stichproben ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier“ vorgenommen werden. Da die Gastgeber (Heimverein beim Training und Wettkampf) für die Einhaltung dieser Regeln zuständig sind, haben nur sie die Verpflichtung, eine Kontrolle der Gäste vorzunehmen, natürlich auch bei den eigenen Vereinsmitgliedern/Mannschaftsmitgliedern. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, so ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren. Gastgebende Vereine sollten hier eine zuständige Person benennen, die die Kontrollen durchführt.

Ob der Spielbetrieb, also die Rückrunde 2021/22 planmäßig über die Bühne gehen kann?
Die aktuelle Verordnung ist bis zum 12.01. gültig, die Rückrunde beginnt (offiziell) am 15.01.! Eine mögliche Konstellation ist aktuell, dass die Corona-Einschränkungen verlängert werden und damit der WTTV für diesen Fall die Rückrunde beispielsweise um einige Wochen nach hinten schieben wird. Aber wir wollen ja Sport treiben, ob Training oder Wettkampf ist letztlich zweitrangig... 

Maskenpflicht, Abstand
In der Corona-Schutzverordnung gilt als Grundsatz: „§ 2 (1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sind die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen einzuhalten.“
In allen Innenräumen besteht eine Maskenpflicht. Auf das Tragen einer Maske kann nur verzichtet werden „während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist“, also nur beim Spielen am Tisch.

Bis zum 9. Januar dauern die Weihnachtsferien an, d.h. unsere Turnhalle steht ab Montag, den 10. Januar, wieder regulär zur Verfügung.

Da der erste Rückrundenspieltag bereits am 15. Januar angesetzt ist und über die Weihnachtstage erfahrungsgemäß mehr gegessen als Sport gemacht wurde, hat der TTC zusätzliche Trainingszeiten erhalten.

Bitte beachten, dass die folgenden Trainingszeiten in den Ferien ausschließlich für Tischtennis in der Turnhalle Vochem genehmigt wurden:

  • Dienstag, 4. Januar: 18-22 Uhr
  • Mittwoch, 5. Januar: 18-22 Uhr
  • Freitag, 7. Januar: 18-22 Uhr

Wir sehen uns dann in der ersten Januarwoche mit dem Schläger in der Hand ;-)