Hinweis


Eine neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft, die trotz der aktuell sehr hohen Inzidenzlage eine deutliche Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende bedeutet.

Zwar gilt nach wie vor grundsätzlich 2G+ für Hallensport, doch besteht keine Testnotwendigkeit mehr für geboosterte Personen!

Zur neuen Corona-Schutzverordnung (gültig ab 13.01.2022) kommt ihr gleich hier.

An dieser Stelle folgt eine auf Sport reduzierte kurze und hoffentlich übersichtliche Zusammenfassung:

  • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
  • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
  • Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
  • Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
  • Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich

Eine Übersicht als Schaubild findet ihr hier.

Im Einzelnen:

1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche

  • Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
  • Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
  • Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.
    Hinweis: 16. und 17. Jährige gelten noch bis einschließlich zum 16.01. aufgrund der Schultestungen als immunisiert. Erst ab Montag (17.01.) gelten für sie die in der Tabelle erläuterten Regelungen.

2. Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Dies ist eine Verschärfung der bisherigen seit November geltenden Regelung, die aus unserer Sicht aber verhältnismäßig ist. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

3. Sport drinnen: 2G+

Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:

  • Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.
    Hinweis: Neben der Boosterimpfung wird ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war.
  • Sportvereine können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die für das nachfolgende Sportangebot gültig sind. Siehe hierzu „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur Corona-Schutzverordnung NRW“.

Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+.

Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten ist auf und in allen Sportstätten, auch in öffentlichen Hallenbädern, §4 (4) der Corona-Schutzverordnung anwendbar, das heißt, für sie gilt 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

4. Zuschauer

  • Das Zuschauerverbot für überregionale Sportveranstaltungen entfällt.
  • Oberhalb einer absoluten Zahl von 250 Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber höchstens 750 Personen zugelassen.
  • Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler und Zuschauer. Personal (Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter, Ordner, Sicherheitskräfte etc.) wird nicht mitgezählt. Profisportler gelten als Beschäftigte und werden ebenfalls nicht mitgezählt.
  • Soweit für alle zulässigen Personen Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze nicht besetzt werden.
  • Für alle Zuschauer gilt drinnen und draußen 2G.
  • Sanitäranlagen sind mit den oben genannten Zugangsvoraussetzungen nutzbar (also: bei Nebenräumen von offenen Sportanlagen mit 2G, drinnen mit 2G+ für Sportler und 2G für Zuschauer).

Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig und achten Sie konsequent auf die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften)!

© LSB NRW (Foto und Text)

Zwischen den beiden Fotos liegen 16 Jahre, zwischen den QTTR-Werten vor und nach der Hinrunde liegen dagegen nur vier Monate! 

Dazu wurden die aktuellen QTTR-Werte (Mitte Dezember) einfach mit denen aus August verglichen. Und hier ragt Vincent Pfeifer eindeutig heraus, denn er hat sich in diesem Zeitraum um 115 Punkte gesteigert.

Als Schüler hat Vincent Tischtennis beim TTC gelernt und war damals bereits in der Schüler-Bezirksliga aktiv.
Dann hörte er allerdings (leider) auf, fing 16 Jahre später aber wieder an. Und wie!

Nachdem er bei seinem ersten Einsatz in unserer 7. Herren nach dieser langen Pause trotz einer 2:1 Bilanz noch 17 Minuspunkte erhielt, konnte er sich immer weiter steigern. Mit einer 13:1 Bilanz in den Spielen unserer 6. Herren verbesserte er schließlich um insgesamt 115 TTR-Punkte!

Auf dem zweiten Platz findet sich Marvin Hünnebeck mit einem Plus von 73 Punkten wieder. Seine Gesamtbilanz von 16:4 ist ebenfalls sehr eindrucksvoll, wobei er in "seiner" 4. Herren auf 10:2 Siege kam. Die fehlenden 6:2 Siege erzielte er bei Einsätzen in der 2./3. Herren!

Mit einem Plus von 69 Punkten folgt Jörg Billig auf Platz 3 dank einer tollen 9:2 Einzelbilanz (5:1 in der 3. Herren, 4:1 in der 2. Herren). Gleichzeitig ist es sein höchster Wert seit fast sechs Jahren!

Zumindest im Januar werden wohl Tischtenniswettkämpfe im Bereich der "Amateure" wohl eine Rarität sein. Als echte Alternative bieten sich am heutigen Samstag jedoch zwei Alternativen förmlich an.

Alternative 1 ist das Pokalfinale als sog. "Final Four", denn bereits ab 13 Uhr werden die Halbfinalspiele per Livestream übertragen.

Zum Livestream kommt ihr gleich hier. Das Endspiel ab 17:30 Uhr ist dann (neben dem Livestream) zudem im Free-TV auf Sport 1 zu sehen.

Alternative 2 ist das Heimspiel des 1.FC Köln in der 2. Bundesliga gegen das punktgleiche Team aus Hilpoltstein. Spielbeginn in der Turnhalle Biggestraße 2 ist um 18 Uhr. Ein Besuch vor Ort lohnt sich ganz sicher, für den Eintritt gilt 2Gplus - Testmöglichkeiten bietet der 1.FC Köln vor Ort an!

Am Samstag, den 11. Dezember, fand der sportliche Jahresabschluss in Form eines Brettchenturniers statt.

Nachdem diese Veranstaltung auf Grund von Corona-Einschränkungen im letzten Jahr (2020) ausfallen musste, freuten sich nun alle besonders darauf, dass man sich noch einmal gemeinsam in der Halle treffen konnte.

15 Teilnehmer aus allen Mannschaften spielten den Sieger aus. In Gruppe A konnten sich zunächst Nils Röttgen und Janosch Arendt fürs Halbfinale qualifizieren. In Gruppe B bewiesen Daniel Porten und Patrick Engl ihre Fähigkeiten mit dem Brettchen.

Im Halbfinale setzen sich dann die beiden Favoriten Nils und Daniel durch. In einem spannenden Spiel um Platz 3 gewann zunächst Patrick Engl mit 2:1 und 11:10 Punkten. Im Finale setzte sich letztendlich Daniel gegen Nils durch und krönte sich nach dem Vereinsmeistertitel 2019 erneut zum Sieger des Jahresabschlussturniers.

In der Doppelkonkurrenz traten noch sechs Paarungen an. Hier konnten Marvin Hünnebeck und Andreas Kockisch alle Partien gewinnen und sich den ersten Platz vor Lutz Körner und Daniel Porten sichern.

Neben den spannenden Spielen gab es auch Zeit, sich mit allen über private oder sportliche Themen auszutauschen und gemeinsam ein Kaltgetränk zu trinken. Alles in Allem war es ein schönes Event, dass die Teilnehmer sicherlich noch enger zusammengeschweißt hat.

Nach der am 30. Dezember hier veröffentlichten Neuregelung in Bezug auf Sport in Innenräumen hat nun der WTTV auf die Politik reagiert.

Der Vorstand für Sport hat beschlossen: Der Spielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen des WTTV (einschließlich seiner Bezirke und Kreise) wird bis zum 31.01.2022 unterbrochen.

Dabei ist natürlich einiges zu beachten!

Zunächst einmal die Ausnahme für unsere 1. Herren, denn für die Oberliga als sog. Bundesspielklasse gelten die Regelungen des DTTB! Das bedeutet, dass unsere 1. Herren die Spiele wie geplant austragen muss - unter den Voraussetzungen von 2G-Plus.

Für alle anderen Mannschaften gilt der Beschluss des WTTV - diesen könnt ihr hier nachlesen. Hier sind also zunächst einmal die Mannschaften/Mannschaftsführer gefordert, denn letztlich darf ja gespielt werden...

Und da ab morgen wieder Training möglich ist, hier noch einmal zur Erinnerung die gültige Regelung:

  • Sport in Innenräumen wird nur noch Personen gestattet, die immunisiert sind und zusätzlich einen aktuellen Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorweisen können. Als immunisiert gelten Personen, die vollständig geimpft sind (mindestens 2 Impfungen!) oder als genesen gelten.
  • Schüler/-innen bis zum 16. Geburtstag gelten bis zum 09.01.2022 aufgrund der Schulferien als nicht getestet und müssen deshalb ebenfalls einen negativen Test vorweisen. Erst danach gelten sie automatisch wieder als getestet, ebenso wie Schüler/-innen im Alter von 16 und 17 Jahren.
  • Diese Regelungen gelten auch für Besucher.
  • Ebenfalls sind Personen ausgenommen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft werden können. Sie müssen aber einen gültigen Test nachweisen.
  • Übungsleiter oder andere vergleichbare Personen müssen vollständig geimpft oder genesen sein bzw. über einen bescheinigten negativen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Corona-Antigen-Schnell-Test oder höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen (sog. "3G-Regel"). Wenn sie nicht immunisiert sind (d. h. vollständig geimpft oder genesen), müssen sie außerdem während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) tragen.

Was muss ich als Gastgeber einer Sportveranstaltung (Training, Wettkampf u.a.) beachten?
Wer am Trainings-/Spielbetrieb teilnehmen möchte, muss einen entsprechenden Nachweis vorlegen (Impfnachweis, Nachweis der vollständigen Genesung und einen aktuellen Test). Das ist inzwischen einfach möglich mit dem QR-Code auf den Smartphones, der über die kostenlose App des Robert-Koch-Instituts „CovPassCheck“  geprüft werden kann. Zur Feststellung der Identität kann auch  „im Rahmen angemessener Stichproben ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier“ vorgenommen werden. Da die Gastgeber (Heimverein beim Training und Wettkampf) für die Einhaltung dieser Regeln zuständig sind, haben nur sie die Verpflichtung, eine Kontrolle der Gäste vorzunehmen, natürlich auch bei den eigenen Vereinsmitgliedern/Mannschaftsmitgliedern. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, so ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren. Gastgebende Vereine sollten hier eine zuständige Person benennen, die die Kontrollen durchführt.

Maskenpflicht, Abstand
In der Corona-Schutzverordnung gilt als Grundsatz: „§ 2 (1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sind die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen einzuhalten.“
In allen Innenräumen besteht eine Maskenpflicht. Auf das Tragen einer Maske kann nur verzichtet werden „während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist“, also nur beim Spielen am Tisch.

(es gilt 2G-Plus für alle, auch für Schüler innerhalb der Weihnachtsferien)