Hinweis


Nachdem seit etwa zwei Wochen das Training wieder möglich wurde, gibt es aktuell weitere positive Signale in Richtung "Normalität im Sport".

So hat der WTTV das ursprünglich bis zum 15. August beschlossene Austragungsverbot für Turniere, Pokalwettbewerbe und weitere Veranstaltungen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

In diesem Zusammenhang ist natürlich u.a. zu beachten, dass Ausrichter und Teilnehmer (ggf. auch Zuschauer und Schiedsrichter) weiterhin verpflichtet sind, sich nach den Vorschriften des Landes NRW und der kommunalen Entscheidungsträger zu richten.

Parallel dazu macht die heute veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Erft-Kreis weiter Mut und/oder Hoffnung. Diese liegt aktuell nämlich bei nur noch 6,0 - und ist wie auch in Gesamt-NRW mit 10,0 weiter fallend.

Das alles gibt auf jeden Fall weiteren Rückenwind für die Planung und Vorbereitung der neuen Saison. Das betrifft dann u.a. die Themen Trainingszeiten (vor allem in den Sommerferien), Schutzmaßnahmen Corona für das Training selber, Vorbereitung der Homepage und natürlich die aktuell auch vorzunehmenden Mannschaftsmeldungen sowie Erstellung der Spielpläne.

Der am 12. November veröffentlichte Stand unserer beliebten UKW-Tabelle geht gleichzeitig als Endstand in die Statistik ein. Hier sind daher noch einmal die Gewinner: Daniel Porten und Matti Meseberg.

Damit wird diese Corona-Saison nun endgültig beendet, so dass in den kommenden Wochen auf die neue Saison 2021/22 vorbereitet wird.

Im Jugendbereich gewann mit Matti einer unserer Jüngsten - und das in seiner allerersten Saison! Seine Bilanz aus den beiden einzigen Spielen für unsere 1. Schüler lautet übrigens tolle 5:1.

Mit der gleichen tollen Bilanz folgen Liam Wiegele und Simon Volkmann (beide 2. Jungen) auf den Plätzen zwei und drei.

Im Herrenbereich gewann Daniel mit einer ebenfalls beinahe blütenreinen Weste. Seine Bilanz von 11:1 (Einzel) sowie die 100%ige Teilnahme an den Spielen seiner 1. Herrenmannschaft ist schon sehr beeindruckend und kann ja auch fast nicht mehr gesteigert werden.

Knapp dahinter folgen Michael Waldeck (10:2 Bilanz für unsere 5. Herren) sowie auch hier auf dem dritten Platz Simon Volkmann (14:4 / 6. Herren).

Die Abschlusstabellen findet ihr hier.

Gleichzeitig wurde auch die "Ewige UKW-Tabelle" aktualisiert. Hier haben sich auf Grund der wenigen ausgetragenen Spiele natürlich nur kleine Veränderungen ergeben.

Mit Erik Heck (Platz 34), Liam Wiegele (35), Lucas Mevissen (46) und Florian Lungerich (48) befinden sich im Jugend-Ranking immerhin vier Akteure unter den TOP 50, die auch im nächsten Jahr altersbedingt noch im Jugendbereich starten dürfen und sich damit noch weiter nach vorne spielen können.

Im Herrenbereich hat es innerhalb der TOP 30 keinerlei Veränderung ergeben. Nils Röttgen schnuppert aber bereits daran (er verbesserte sich um drei Plätze auf Rang 31), während Shaki Kanwal zwei Plätze gutmachen konnte und damit nun in die TOP 50 aufrückte (Rang 49).

Die "Ewige UKW-Tabelle" findet ihr hier.

Der Rhein-Erft-Kreis ist mit dem heutigen Tag in die Inzidenzstufe 1 eingestuft worden!

Die Zuordnung von Inzidenzstufe 2 zu Stufe 1 konnte deshalb erfolgen, weil der Grenzwert von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Was genau bedeutet das denn nun für unseren Sport?

Zunächst einmal zur Klarstellung:

Die einzelnen Städte und Kreise haben immer die Entscheidungshoheit und können auch bei/trotz entsprechenden Inzidenzwerten Hallen noch geschlossen halten oder eigene Hygienerichtlinien erlassen. Daher sind auf jeden Fall die jeweiligen Regelungen, die von den Städten und Kreisen an die Sportvereine kommuniziert werden, zu beachten.

Bis auf weitere Informationen der Stadt Brühl gilt also nach wie vor (siehe auch Schlagzeile vom 06.06.):
Sport in geschlossenen Räumen ist mit Negativtestnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit gestattet.

Nun ist in der Inzidenzstufe 1 der Sport in geschlossenen Räumen laut Coronaschutzverordnung auch ohne Testung möglich, da auch die NRW-Landesinzidenz unter 35 liegt. Diese Lockerung wurde den Vereinen jedoch noch nicht mitgeteilt.

Es gelten also nach wie vor folgende grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand: generell gilt ein Mindestabstand von 1,5 m im öffentlichen Raum; dieser sollte ständig eingehalten werden.
  • Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung: diese ist in Sporthallen nicht mehr notwendig, wird aber außerhalb des aktiven Sporttreibens noch vom WTTV empfohlen.
  • Rückverfolgbarkeit: es gilt weiterhin die einfache Rückverfolgbarkeit. Vereinsmitglieder müssen also bei jedem Training ihren Namen sowie Beginn und Ende des Trainings in eine Liste eintragen; vereinsfremde (Gäste) müssen zusätzlich Adresse/Telefon/Mail angeben (die Listen aus Datenschutzgründen bitte nach jedem Training aus dem öffentlichen raum entfernen und 4 Wochen aufbewahren).
  • Nachweis eines negativen Schnelltests: Der Nachweis hängt vom Inzidenzwert des Landes NRW ab; ist dieser unter 35 so muss beim Training kein negativer Test mehr vorgelegt werden. Dies ist aktuell der Fall. Für Städte und Kreise mit Inzidenzstufe 1 (<35) entfällt also z.Zt. die Pflicht zum Nachweis eines max. 48 Stunden alten Schnelltests! Als getestet gelten auch genesene und vollständig geimpfte Personen (ebenfalls durch Nachweis!).
  • Duschen/Umkleiden: diese dürfen wieder geöffnet werden (ist bei uns aber noch untersagt).
  • Regelmäßiges Lüften: weiterhin gilt, dass die Sporthallen regelmäßig gelüftet werden (optimalerweise ständig; wenn dies baulich nicht möglich ist dann sollte ca. alle 30 Minuten eine Stoßlüftung vorgenommen werden).
  • Doppelspiel: Der Landessportbund NRW hat uns mitgeteilt, dass auch wieder Doppel gespielt werden darf; Tischtennis gilt aber weiterhin als kontaktlose Sportart.

Sobald uns von der Stadt Brühl neue Informationen erreichen, werden wir das umgehend auf sämtlichen Kanälen mitteilen.

Wir wünschen allen eine gesunde, unbeschwerte Zeit und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen aller Vereinsmitglieder!

Aber: Die Pandemie ist noch nicht vorbei.

"Es ist einfach nur schön" - dieser Satz war gestern Abend beim ersten Training seit beinahe acht Monaten mehrfach zu hören.

Noch war die Teilnehmerzahl recht überschaubar - zehn Jugendliche und im zweiten Trainingsblock dann noch einmal sechs Erwachsene. Dies war auf Grund zweier Umstände aber sicherlich zu erwarten.

Zum einen erreichte uns die endgültige Freigabe der Halle erst am Montag, zum anderen ist der zu erbringende Negativtest-Nachweis zunächst einmal eine Hürde. Geimpfte bzw. Genesene sind ja noch deutlich in der Unterzahl.

Aber auch in diesem Bereich deutet sich Entspannung/Lockerung an. Wenn für NRW die Inzidenzstufe 1 gilt, ist der Verzicht auf Negativtestnachweise bei der Sportausübung zulässig.

Nach wie vor ist aber Folgendes selbstverständlich: Jeder ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.

Wir sehen uns beim Training!

Seit Ende letzter Woche gilt im Rhein-Erft-Kreis die sog. Stufe 2 (Wocheninzidenz <50). Und die Zahlen sinken weiter, heute liegt sie sogar bei 27!

Das bedeutet u.a., dass auch endlich wieder Hallensport möglich ist. Unter welchen Voraussetzungen - das regelt die Corona-Schutzverordnung im Detail.

In §14 steht u.a.:

In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 2 sind zusätzlich zulässig:
...
in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit die Ausübung von kontaktfreiem Sport unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand
...
die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen nach § 6 und des Mindestabstands.

Achtung: die Stadt Brühl hat am 07.06. per Mail mitgeteilt, dass die Räume zum Umkleiden und Duschen vorerst nicht genutzt werden dürfen!

Tischtennis (ohne Doppel) und auch Damengymnastik gilt als kontaktfreier Sport. Daher haben unsere Vereinsverantwortlichen natürlich entschieden, die Halle zu öffnen und Training anzubieten!

Das erste Training (Tischtennis) wird in der Vochemer Halle am Dienstag, 8. Juni, zu den regulären Zeiten stattfinden.

Wann die Damengymnastik wieder mit Training startet, ist noch offen.

Folgendes muss mindestens gewährleistet sein:

  • Negativtestnachweis maximal 48 Stunden alt (kein Selbsttest) oder Nachweis über genesen bzw. geimpft. Sollte dieser Nachweis nicht vorgelegt werden können, ist eine Trainingsteilnahme nicht möglich!
  • Einfache Rückverfolgbarkeit
    Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sichergestellt, wenn die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortliche Person alle anwesenden, das Angebot oder die Einrichtung nutzenden oder an den Zusammenkünften teilnehmenden Personen mit deren Wissen mit Name, Adresse und Telefonnummer oder Emailadresse sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts beziehungsweise Zeitpunkt von An- und Abreise digital oder schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt.