Hinweis


Am Wochenende hat der WTTV beschlossen, dass mit sofortiger Wirkung u.a. mit Doppeln in allen Spiel- und Altersklassen seines Zuständigkeitsbereiches gespielt wird.

In diesem Beschluss finden sich auch Aussagen dazu, dass die aktuelle Coronaschutzverordnung natürlich zu beachten ist.

Hier gilt vor allem Folgendes, §4 Absatz 5:

Grundsätzlich gilt ja nach wie vor die sog. "3-G-Regel" bei Inzidenzen >35:

Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt zur Sporthalle von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren. Deshalb sind ... der jeweilige Immunisierungs- oder Testnachweis beziehungsweise Schülerausweis und ein amtliches Ausweispapier mitzuführen und auf Verlangen den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personen vorzuzeigen."

Hier die Beschlussfassung des WTTV im Wortlaut:

Der Vorstand für Sport des WTTV hat am 21.8.2021 beschlossen, dass unter Anwendung der Vorschriften des Abschnitts M der Wettspielordnung (WO) nachfolgende Regeln mit sofortiger Wirkung in allen Spiel- und Altersklassen im Zuständigkeitsbereich des WTTV (einschließlich seiner Bezirke und Kreise) in Kraft treten:

1. Mannschaftskämpfe aller Spielsysteme werden mit Doppeln ausgetragen.
Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich behördlicher Anordnungen, welche die Austragung von Doppeln verhindern oder einschränken können. Die Entscheidung darüber kann – je nach Dringlichkeit der Verordnung – sehr kurzfristig erfolgen. Im konkreten Fall ist es also durchaus möglich, dass ein Verbot der Doppelaustragung von einem auf den anderen Tag in Kraft tritt.

2. Für die Spielzeit 2021/22 gelten die in WO G 7.4.2 genannten Regelungen. Demnach werden zurückgezogene/gestrichene Mannschaften am Ende der Spielzeit nicht ersatzlos gestrichen (wie in WO G 7.4.1 festgelegt), sondern steigen in die nächsttiefere Spielklasse ab. Dies gilt rückwirkend auch für die Mannschaften, die nach dem Ende der Vereinsmeldung 2021/22 und vor Veröffentlichung dieses Beschlusses zurückgezogen wurden.

3. Die Vorschriften für die Absetzung von Mannschaftskämpfen (WO G 6.1) werden wie folgt ergänzt:
Die Absetzung eines Mannschaftskampfes durch den zuständigen Spielleiter darf auch dann erfolgen, wenn die Hallenkapazität durch behördliche Anordnungen eingeschränkt wird oder die Austragungsstätte unter Hinweis auf das Infektionsgeschehen erst gar nicht zur Verfügung steht. Der Antrag auf Absetzung ist seitens des Vereins unter Vorlage einer amtlichen Mitteilung zu stellen. Die Antragsfristen gemäß WO G 6.1.6 werden für diese Fälle außer Kraft gesetzt.

4. Die Entscheidung darüber, ob und mit welchen Konkurrenzen Veranstaltungen mit Individualwettbewerben gemäß WO A 11.1 (hier: Kreis-/Bezirksmeisterschaften und Westdeutsche Meisterschaften sowie Ranglistenspiele aller Altersklassen) durchgeführt werden, liegt bei der jeweils zuständigen Stelle.

5. Alle Spielleiter im WTTV werden angewiesen, über Vereinsanfragen, die durch Krankheitsfälle ausgelöst werden, im Rahmen der einschlägigen Vorschriften zu entscheiden. Erkrankungen jedweder Art sowie Quarantänen im Rahmen der Pandemie erfordern eine Ersatzgestellung und begründen keinen Antrag auf Spielabsetzung.

Die vorgenannten Regelungen Nr. 1 bis 5 gelten für die gesamte Dauer der Vorrunde. Für die Rückrunde ist eine Beschlussfassung etwa Anfang/Mitte Dezember vorgesehen, sofern besondere Umstände nicht eine frühere Entscheidung erzwingen.

Zusätzlich zu den vorstehenden Beschlüssen im Rahmen des Abschnitts M der WO weist der Vorstand für Sport darauf hin, dass gemäß der derzeit gültigen Verordnung des Landes NRW bei einer landesweiten Inzidenz >35 nur Geimpfte, Genesene und Getestete (und Gleichgestellte im Sinne der Verordnung) am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen dürfen. Die Kontrolle der Nachweise obliegt ausschließlich dem gastgebenden Verein, dem Turnierausrichter oder einem ggf. eingesetzten Oberschiedsrichter. In der Praxis sollte der Abgleich der von den Mannschaftsführern genannten Aufstellungen mit den vorgelegten Dokumenten ausreichen und nur wenig Zeit in Anspruch nehmen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Corona-Schutzverordnung NRW vom 17.8.2021, insbesondere § 4 Abs. (5).

Die Beschlussfassung erfolgte im Rahmen der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Vorstands für Sport (hier besonders: Punkt IV Abs. 3 und 4), wurde dem Präsidium des WTTV zur Kenntnisnahme übermittelt und genügt insoweit auch den Bestimmungen des § 54 der Satzung des WTTV.

gez. Lars Czichun Westdeutscher Tischtennis-Verband e.V. Vizepräsident Sport 

Am 31. August eröffnet unsere neu gemeldete 7. Herren die Saison 2021/22 in Bocklemünd. Zumindest ist es so geplant.

Das erscheint auf Grund der wieder stark steigenden Corona-Zahlen aber noch nicht 100%ig. So hat ja auch der WTTV eine Entscheidung über "ob" und "wie" für den 22. August angekündigt.

Auf jeden Fall wurden hier zwischenzeitlich alle Mannschaftsseiten aktualisiert, teilweise fehlen allerdings noch aktuelle Fotos.

In Kürze werden dort natürlich auch noch Prognosen bzw. Hochrechnungen zum Abschneiden unserer Mannschaften veröffentlicht. Es wird und bleibt ganz sicher eine ziemlich spannende Saison...

Nun sind auch die letzten Gruppeneinteilungen veröffentlicht worden - nämlich die unserer Nachwuchsmannschaften auf Kreisebene. Die Gruppen sehen wie folgt aus:

Jungen 18 - Kreisliga Jungen 15 - Aufbauklasse
Pulheimer SC Pulheimer SC II
TTC Pesch III 1.FC Quadrath-Ichendorf
BC Efferen TTC Lövenich IV
TTC BW Brühl-Vochem II TTC Sindorf
TTV DJK Hürth II TTC GW Brauweiler II
1.FC Köln III TTC BW Brühl-Vochem
TTG Vogelsang  
DJK Spinfactory Köln II  
FC Junkersdorf  
TFG Nippes  

Der Rhein-Erft-Kreis ist seit gestern wieder in die Inzidenzstufe 2 ein- bzw. hochgestuft worden!

Die Höherstufung erfolgte deshalb, weil der Grenzwert von 35 an acht aufeinanderfolgenden Werktagen überschritten wurde. Die blaue Kurve in der nebenstehenden Grafik ist der Inzidenzverlauf im Rhein-Erft-Kreis (orange = NRW).

Was das nun wieder genau für unseren Sport bzw. Trainingsbetrieb bedeutet, wird im Folgenden dargestellt.

Grundsätzliches:

  1. Es gilt für unseren Trainingsbetrieb ausschließlich die Inzidenzstufe des Rhein-Erft-Kreises
  2. Es gibt vier Inzidenzstufen:

Inzidenzstufe 0: 7-Tage -Inzidenz 10 oder darunter
Inzidenzstufe 1: 7-Tage -Inzidenz über 10 bis 35
Inzidenzstufe 2: 7-Tage -Inzidenz über 35 bis 50
Inzidenzstufe 3: 7-Tage -Inzidenz >50

Welche Regeln sind denn nun zu beachten?

Inzidenzstufe 1

  • Keine Personenbegrenzungen
  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m (außerhalb des aktiven Sporttreibens) oder (!) mit negativem Testnachweis (oder geimpft oder genesen)
  • Tragen einer Mund-Nasebedeckung außerhalb des aktiven Sporttreibens
  • Einfache Rückverfolgbarkeit (schriftliche Erfassung von Name, Adresse, E-Mail oder Telefon, Aufbewahrungszeit vier Wochen)
  • Doppelspiel ist möglich, wenn ein negativer Test aller Spieler des Doppels vorliegt (oder geimpft oder genesen)

Inzidenzstufe 2

  • Zusätzlich zu Inzidenzstufe 1 ist der Mindestabstand einzuhalten und (!) ein negativer Testnachweis (oder geimpft oder genesen) vorzulegen.

Bitte folgenden Termin notieren bzw. beachten:

Mitgliederversammlung am Freitag, den 27. August - natürlich unter Einhaltung aller Corona-Auflagen!

Im vergangenen Jahr musste diese ausfallen, nun stehen u.a. Neuwahlen an. Alle weiteren Infos werden mit der Einladung samt Tagesordnung in den nächsten Tagen versendet.