Auf dem Verbandstag im Juni hat es keine gravierenden Veränderungen im Bereich der Wettspielordnung gegeben. Am interessantesten erscheint an dieser Stelle die Einführung des sogenannten digitalen Spielberichts!
Um es aber gleich vorwegzunehmen: Der digitale Spielbericht ist für den Gastgeber nicht verpflichtend.
Jede Heimmannschaft hat die Wahl, den digitalen Spielbericht zu verwenden oder den guten alten Spielblock. Es ist auch nicht geplant, in den nächsten Jahren daran etwas zu ändern.
Die soeben angedeuteten Verpflichtungen beziehen sich ausschließlich auf die jeweilige Gastmannschaft, egal ob Nachwuchs, Erwachsene oder Senioren. Die Gastmannschaft ist ab sofort verpflichtet, den sog. Spiel-PIN mitzuführen und – falls der Gastgeber den digitalen Spielbericht verwenden will – für die digitale Unterschrift bereitzuhalten.
Beim Spiel-PIN handelt es sich um eine vierstellige Zahl, die jeweils nur für dieses eine Auswärtsspiel gilt. Administratoren finden die Spiel-PINs aller Mannschaften als PDF im Downloadbereich des Vereins, Mannschaftsführer in ihrem persönlichen Bereich, ebenfalls unter Downloads. Es ist also im Ergebnis pro Mannschaft nur ein Blatt Papier mehr mitzuführen.
Sofern die Gastmannschaft keinen Spiel-PIN bereithält, ist ein Spielbericht in Papierform auszufertigen. (Gastgeber müssen also zweigleisig planen.) Dort ist einzutragen, dass der Spiel-PIN der Gastmannschaft nicht bereitgestellt wurde. In click-TT finden Sie künftig eine Checkbox, bei der man den Regelverstoß dokumentieren kann.
Über Einzelheiten der beschlossenen Regelung informiert die Wettspielordnung (Punkt I 5.3.4), die als Download auf der Startseite von click-TT zur Verfügung steht. Bitte beachtet auch die neue Ordnungsstrafe unter WO A 20.1.20. Die neue Ausgabe des click-TT-Handbuchs für Vereine, die im August erscheint, wird sich dieses Themas ebenfalls annehmen.
Wettspielordnung, Punkt I 5.3.4
- Bei Einführung des digitalen Spielberichts dürfen der DTTB und die Verbände für ihren Zuständigkeitsbereich Regelungen festlegen. Diese können u. a. eine ausschließliche Nutzung von „nuScore“ vorschreiben, Übergangsfristen vom Spielbericht in Papierform zum digitalen Spielbericht enthalten oder Gastmannschaften verpflichten, die im click-TT-Vereinsbereich veröffentlichten PINs für die in „nuScore“ erforderlichen Unterschriften bereitzuhalten. Der Spielbericht ist von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben. Wird der Spielbericht in Papierform genutzt, ist eine handschriftliche Unterzeichnung notwendig. Bei Nutzung des digitalen Spielberichtsformulars muss die Unterschrift mit Hilfe der PINs (Heim und Gast) digital erfolgen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Mannschaftsführer die vollständige und inhaltliche Richtigkeit der Eintragungen.
- Die jeweilige Heimmannschaft entscheidet darüber, ob der digitale Spielbericht bei einem Mannschaftskampf verwendet wird. Dies gilt bei der Austragung in einer neutralen Austragungsstätte auch für die Mannschaft, die im veröffentlichten Spielplan als Heimmannschaft ausgewiesen ist. Die Gastmannschaft ist verpflichtet, den für die digitale Unterschrift erforderlichen Spiel-PIN bereitzuhalten. Falls eine Mannschaft den erforderlichen Spiel-PIN nicht mitführt, ist ein Spielberichtsformular in Papierform zu verwenden. Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht der Gastmannschaft ist dort einzutragen und führt zu einer Ordnungsstrafe gemäß WO A 20.1.20.
- Bei Verwendung des digitalen Spielberichts sind beide Mannschaften verpflichtet, den Spiel-PIN in das Formular einzutragen, falls der Gegner von seinem Recht Gebrauch machen will, die Doppel 2 und 3 zu tauschen (WO E 5.2 Abs. 2) oder die Einzelaufstellung zu ändern bzw. zu ergänzen (WO E 4.2). Die Weigerung gilt als Verstoß gegen die genannten Vorschriften.
Wettspielordnung, Punkt A 20.1.20 (Ordnungsstrafe)
- Verstoß gegen WO I 5.3.4.1, I 5.3.4.2 Fehlender Spiel-PIN für den digitalen Spielbericht bzw. Verweigerung der Mitwirkung gemäß WO I 5.3.4.2 - 10 € (auf Bezirksebene) bzw. 20 € (auf Verbandsebene)